→ Individuelle Beratung
Mutterschutz, Elternzeit/Elterngeld, Betreuung und Erziehung
→ Vermittlung von Betreuungspersonal & Haushaltshilfen
Kinderfrau bis Notfall- oder Haustierbetreuung und Haushälterin
→ Vermittlung von Betreuungsplätzen in Einrichtungen
Kitas, Reha-/Kur-Einrichtungen und Schulferienangebote
Familienservice erleben
MotherWorld entlastet ganzheitlich und lebensnah: mit Fachberatung zu Familie und Pflege, mit Vermittlung von Betreuungslösungen bis Pflegeangeboten und mit individuellen Coaching-Optionen deutschlandweit.
Unsere Formel für die
Vereinbarkeit lautet:

experience
authenticity
service
you first
Langjährige Erfahrung in der Familienassistance, ein exzellentes Netzwerk und ein dynamisches, einfühlsames Team mit Fokus auf den Menschen – wir liefern in jeder Situation perfekte Lösungen.
Aktuelles
Wann immer es etwas Neues gibt, werden Sie es hier finden.
Ab 1. Januar 2024 gilt der neue Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Das gilt auch für Minijobber. Im Rahmen dieser Erhöhung wird erneut auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 Euro angehoben. So besteht weiterhin die Möglichkeit auf eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Die Anpassung des Stundenlohns gilt auch für geringfügig beschäftigte Personen im privaten Haushalt! Eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro ist bereits für Januar 2025 beschlossen worden.
Im Rahmen der neuen Kampagne „Machmamit!“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendangebote werden niedrigschwellige und inklusive Bildungsangebote vorgestellt. So sollen Kinder und Jugendliche eine Möglichkeit bekommen, an kulturellen Angeboten teilzunehmen und motiviert werden vielleicht auch neue Interessen auszutesten. Ob Musik machen, kreativ sein oder etwas Sportliches – anhand einer interaktiven Landkarte und einem spielerischen Tool lassen sich passende Angebote in der Nähe finden.
Pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 2), die seit mind. sechs Monaten zu Hause versorgt werden, haben jährlich Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Die Pflegekasse erstattet pro Kalenderjahr 42 Tage oder bis zu 1.612 Euro für eine Ersatzbetreuung, sofern die Hauptpflegeperson krankheits- oder urlaubsbedingt Vertretung benötigt. Diese Leistung verfällt jedoch zum Jahresende und kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Allerdings können Leistungen bis vier Jahre rückwirkend abgerechnet werden, sofern diese rechtsverbindlich dokumentiert wurden.