→ Individuelle Beratung
Mutterschutz, Elternzeit/Elterngeld, Betreuung und Erziehung
→ Vermittlung von Betreuungspersonal & Haushaltshilfen
Kinderfrau bis Notfall- oder Haustierbetreuung und Haushälterin
→ Vermittlung von Betreuungsplätzen in Einrichtungen
Kitas, Reha-/Kur-Einrichtungen und Schulferienangebote
Familienservice erleben
Motherworld entlastet ganzheitlich und lebensnah: mit Fachberatung zu Familie und Pflege, mit Vermittlung von Betreuungslösungen und Pflegeangeboten – deutschlandweit.
Unsere Formel für die
Vereinbarkeit lautet:

experience
authenticity
service
you first
Langjährige Erfahrung in der Familienassistance, ein exzellentes Netzwerk und ein dynamisches, einfühlsames Team mit Fokus auf den Menschen – wir liefern in jeder Situation perfekte Lösungen.
Aktuelles
Wann immer es etwas Neues gibt, werden Sie es hier finden.
Ein Großteil der Menschen nutzt täglich Apps wie Whatsapp, Instagram und Tiktok. Das Nutzverhalten kann jedoch schnell zur Sucht werden – besonders für Kinder und Jugendliche. Einer aktuellen Studie der DAK zufolge nutzt mehr als ein Viertel der 10 bis 17-Jährigen die sozialen Netzwerke in einem riskanten oder gar krankhaften Ausmaß. Durchschnittlich verbrachten Kinder und Jugendliche unter der Woche mehr als zweieinhalb Stunden und wochenends fast vier Stunden mit Social Media. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) empfiehlt am Tag maximal 45-60 Minuten Bildschirmzeit für 9 bis 12-Jährige und ein bis zwei Stunden für 12 bis 16-Jährige. Gefahren wie Cybermobbing oder unrealistische Schönheitsideale können dabei Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit haben. Betroffene berichten von Niedergeschlagenheit, Angstgefühlen und Stress. Wichtig ist daher, dass Eltern sich dieses Risikos bewusst sind. Der Elternratgeber SCHAU HIN! unterstützt mit Tipps im Umgang mit Social Media und bietet weitere Informationen.
Mit der Einschulung entsteht für viele Eltern eine Betreuungslücke. Um diese Lücke zu schließen, soll ab August 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für Erstklässler eingeführt werden. Bis 2029 wird das Angebot schrittweise auf alle Klassenstufen der Grundschule ausgeweitet. Der Betreuungsumfang beträgt acht Stunden an fünf Werktagen (inkl. Unterrichtszeiten) und soll – bis auf vier Wochen – auch während der Ferienzeit gelten.
Ab 1. Januar 2026 erhöht sich das Kindergeld für jedes Kind um 4 Euro von 255 Euro auf 259 Euro im Monat. Die Änderung erfolgt automatisch und muss somit nicht aktiv beantragt werden. Kindergeld gibt es grundsätzlich für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie sich in Ausbildung befinden.
Parallel erhöht sich auch der steuerliche Kinderfreibetrag (inkl. Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) für beide Eltern gemeinsam auf 9.756 Euro pro Kind (Vgl. 2025: 9.600 Euro).
Der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags bleibt unverändert bei 297 Euro pro Kind.