→ Individuelle Beratung
Mutterschutz, Elternzeit/Elterngeld, Betreuung und Erziehung
→ Vermittlung von Betreuungspersonal & Haushaltshilfen
Kinderfrau bis Notfall- oder Haustierbetreuung und Haushälterin
→ Vermittlung von Betreuungsplätzen in Einrichtungen
Kitas, Reha-/Kur-Einrichtungen und Schulferienangebote
Familienservice erleben
Motherworld entlastet ganzheitlich und lebensnah: mit Fachberatung zu Familie und Pflege, mit Vermittlung von Betreuungslösungen bis Pflegeangeboten und mit individuellen Coaching-Optionen deutschlandweit.
Unsere Formel für die
Vereinbarkeit lautet:

experience
authenticity
service
you first
Langjährige Erfahrung in der Familienassistance, ein exzellentes Netzwerk und ein dynamisches, einfühlsames Team mit Fokus auf den Menschen – wir liefern in jeder Situation perfekte Lösungen.
Aktuelles
Wann immer es etwas Neues gibt, werden Sie es hier finden.
Die Wanderausstellung ist ein Angebot für hessische Arbeitgebende, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu stärken. Sie wurde von der AOK Hessen entwickelt und kann seit 2021 von hessischen Unternehmen, Gemeinden und Verbänden ausgeliehen werden. Es wird anschaulich erklärt, wie sich Gesellschaft und Pflege verändert hat und warum dieses Thema besonders für Unternehmen relevant ist. So werden zum einen Informationen und Hilfen für Beschäftigte, die eine angehörige Person pflegen, bereitgestellt. Zum anderen werden betriebliche Lösungen vorgestellt, um die Überlastung pflegender Beschäftigter zu vermindern. Voraussetzung für die Ausleihe (auch virtuell möglich) ist die Unterzeichnung der Charta zur Vereinbarung von Beruf und Pflege. Diese wurde seit der Gründung 2013 bereits von 333 Organisationen unterschrieben.
Wie bereits im Dezember 2024 geplant, wurde nun der entsprechende Gesetzesentwurf für den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt vom Bundestag verabschiedet. So haben Frauen, die ab er 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf eine zweiwöchige Schutzfrist. Ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es sechs und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen Schutzfrist. Das Beschäftigungsverbot soll dann greifen, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Die Änderungen gelten ab Juni 2025.
Mit einem neuen vereinfachten Webauftritt vereint die Webseite wege-zur-pflege.de gezielt relevante Informationen für pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und Arbeitgeber. Von gesetzlichen Ansprüchen bis zur finanziellen Unterstützung wurden die wichtigsten Informationen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vom Bundesfamilienministerium zusammengestellt. Über das Pflegetelefon besteht zusätzlich die Möglichkeit auf eine anonyme, individuelle Beratung.